Beitragsordnung

des SVT Neumünster von 1911 e.V.

SVT NEUMÜNSTER VON 1911 e.V.

Süderdorfkamp 22, 24536 Neumünster

Gläubiger-Identifikationsnummer DE41ZZZ00000185471

eingetragen im Amtsgericht Kiel mit der Vereinsregisternummer VR118 NMS

Beitragsordnung des SVT Neumünster von 1911 e.V.

  1. Beiträge
    Nach § 6.1 der Satzung fallen unter den Begriff „Beiträge“ Mitgliedsbeiträge, Abteilungsbeiträge, Bearbeitungsgebühren, Dienstleistungen und Umlagen.
  2. Beitragsbemessungszeitraum
    Beiträge sind Monatsbeiträge. Sie sind monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu zahlen.
  3. Aufnahmegebühr
    Bei einem Vereinseintritt wird eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages der Kategorie „Weiß“ fällig.
  4. Mitgliedsstatus/Beitragshöhe
    Gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung vom 06. März 2015 gelten für die Monatsbeiträge die Kategorien des Kategoriensystems.

    Bei zweifachem Kategoriewechsel innerhalb eines halben Jahres ist für Erwachsene eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro und für Kinder in Höhe von 15,00 Euro zu entrichten.

    Bei Angeboten, die mit der Kennzeichnung „Anmeldung erforderlich“ versehen sind, entfällt die Kategoriewechselgebühr.
  5. Beitragsermäßigung
    Das Gesuch zur Beitragsermäßigung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Es ist ein Neumünster-Pass, Hartz IV-Bescheinigung, Bildungskarte o.ä. beizufügen. Eine rückwirkende Ermäßigung ist nicht möglich. Der Vorstandsbeschluss ist abzuwarten.
  6. Beitragseinzug
    Die Mitgliedsbeiträge werden zu Beginn eines jeden Monats, Kalendervierteljahres, Kalenderhalb-jahres oder Kalenderjahres zur Zahlung fällig und werden im Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.

    Liegt der Geschäftsstelle des Vereins keine Einzugsermächtigung vor, so wird eine Beitragsrechnung erstellt. Für die Erstellung dieser Beitragsrechnung und der Überwachung der Zahlungseingänge wird eine
    einmalige Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,00 € jährlich erhoben.
  7. Beitragsrückstand
    Ist der eingezogene/berechnete Beitrag nicht innerhalb von vier Wochen nach Beitragserhebung beim Verein eingegangen, so wird das betreffende Vereinsmitglied gemahnt. Ist der Zahlungsrückstand trotz zweimaliger Mahnung nicht beglichen, so führt dies unter Beachtung des § 4.5 der Vereinssatzung zum Ausschluss des betreffenden Mitglieds aus dem Verein.
  8. Versicherungsschutz
    Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein inbegriffen. Alle Unfälle und Verletzungen sind unverzüglich der Geschäftsstelle des Vereins zu melden.
  9. Austritt aus dem Verein
    Nach § 4.5 der Vereinssatzung ist ein Austritt aus dem Verein nur schriftlich zu jedem Monatsende unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen möglich. Der Austritt muss pro Mitglied erfolgen.
Der Vorstand